Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung in NRW gelten für den Besuch der Bilsteinhöhle und der Waldwirtschaft derzeit keine Regeln mehr:
- Ausdrücklich räumt die geltende Coronaschutzverordnung die Möglichkeit ein, im Rahmen des Hausrechtes eigene Bestimmungen festzusetzen.
- Allerdings würde das sicherlich zu höchst unerfreulichen Diskussionen mit Uneinsichtigen führen.
- Das möchten wir uns und unseren Angestellten ersparen.
- Uns bleibt somit nur eines übrig: Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher darum, in der Höhle und im Gebäude der Alten Jugendherberge Masken zu tragen (empfehlen ausdrücklich FFP2-Masken).
Sobald sich an dieser Situation etwas ändert, werden Sie es auf diesen Internetseiten erfahren
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